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Neues Kinderbetreuungsgesetz: Referendumsfrist läuft

  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. März

Nachdem die SP die Kita-Initiative bedingt zurückgezogen hat, wurde das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung am 24. März 2026 im Bundesblatt veröffentlicht. Damit endet die 100-tägige Referendumsfrist am 2. Juli 2026.


Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch
Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

In der Wintersession haben beide Räte der Umsetzung der Pa. Iv. 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zugestimmt. Mehr über die letzte Behandlung im Nationalrat und die Schlussabstimmung lesen Sie in unserer News vom 9. Dezember 2025 und vom 19. Dezember 2025.


Da das Parlament das UKibeG der Volksinitiative zur Finanzierung der Kinderbetreuung (Kita-Initiative) als indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt hat, begann jedoch die Referendumsfrist nicht sofort zu laufen. Dafür musste erst die Kita-Initiative entweder zurückgezogen oder in einer Volksabstimmung abgelehnt werden. Nun hat das Initiativkomitee entschieden, die Volksinitiative bedingt zurückzuziehen (vgl. Tagesanzeiger, 03.03.2026), Mitteilung des vpod, 10.03.2026).


Weiterer Ablauf

Kommt es zu einem Referendum, würde wohl frühestens am 29. November 2026 darüber abgestimmt. Sollte das Volk dann das UKibeG ablehnen, würde die SP den Rückzug der Kita-Initiative wieder aufheben, so dass sie doch zur Abstimmung kommt. Gibt es vom Volk ein Ja, könnte das UKibeG am 1. Januar 2027 in Kraft treten und damit die bisherige Anschubfinanzierung ablösen (vgl. News, 11.09.2024).



Weiterführende Informationen




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