Der Urner Landrat, das Kantonsparlament, hat das Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Im Frühling 2025 kann die Urner Stimmbevölkerung darüber abstimmen.
Mit dem neuen Gesetz werden Gemeinden unter anderem verpflichtet, Betreuungsgutschriften auszubezahlen und es sollen mehr als die aktuell 40% der Urner Eltern von finanzieller Entlastung für die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren.
Alliance Enfance hat an der Vernehmlassung zum neuen Gesetz teilgenommen (vgl. Stellungnahme, 24.06.2024) und freut sich über den klaren Beschluss des Urner Landrates. Wir halten Sie hier über die Volksabstimmung und eine allfällige Verordnung zur Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen und ähnliche News
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