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WBK-S beantragt Ablehnung der Motion für Verbesserung der Datenlage zur Umsetzung von Kinderrechten

  • Autorenbild: Alliance Enfance
    Alliance Enfance
  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 15./16. Januar 2026 die Motion Müller-Altermatt "Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern" zum zweiten Mal behandelt. Entgegen der Empfehlung einer Allianz aus Fachverbänden beantragt eine Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion.


Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch
Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Die Motion 22.4505 Müller-Altermatt "Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern" geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Sie ist der Auffassung, diese beachte die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone nicht. Entsprechend hätte die WBK-S die Motion lieber in abgeänderter Form als Postulat eingebracht. Dies ist allerdings nach der Ablehnung der Änderung durch den Nationalrat nicht mehr möglich. Die abgeänderte Motion hätte dem Bundesrat den Prüfauftrag erteilt zu klären, welche rechtlichen Grundlagen geschaffen oder angepasst werden müssten, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz.


Zu einem verwandten Geschäft, dem Postulat 21.3741 unserer ehemaligen Co-Präsidentin und Bundesrätin Elisabeth Baume Schneider "Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit" , erwartet die Kommission den Bericht des Bundesrates und wird sich deshalb auch weiterhin mit der Thematik befassen.


Alliance Enfance, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, UNICEF Schweiz und Liechtenstein, Kinderschutz Schweiz und YOUVITA unterstützen das Anliegen der Motion und plädieren für dessen Annahme durch den Ständerat, zumal auch die Kantone klaren Handlungsbedarf sehen (vgl. Schreiben an die WBK-S).


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