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Kanton Luzern: Gegenentwurf zur Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle"

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat seinen Gegenentwurf zur Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle" präsentiert und die Vernehmlassung eröffnet. Er schlägt Betreuungsgutscheine und Mindestqualitätsvorgaben für Kindertagesstätten vor.


Foto: Pixabay.com

Mit dem Entwurf ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung hat der Regierungsrat des Kantons Luzern am 3. April seinen Gegenentwurf zur Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle" der SP Kanton Luzern präsentiert. Der Entwurf befindet sich bis 28. Juni 2024 in der Vernehmlassung.


Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung, lehnt die Volksinitiative der SP Kanton Luzern aber ab, weil damit Aufgaben von den heute vollziehenden Gemeinden zum Kanton verschoben würden und diesem hohe Mehrkosten auflasten würden.


Gemäss Mitteilung des Regierungsrats, möchte er mit dem neuen Gesetz ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.


Betreuungsgutscheine für den ganzen Kanton, Mindestqualitätsvorgaben und Mitfinanzierung des Kantons

Die Vorlage sieht die kantonsweite Einführung von Betreuungsgutscheinen vor. Zudem sollen kantonale Mindestqualitätsvorgaben für Kindertagesstätten gemacht werden - wie etwa der Betreuungsschlüssel, die Qualifikation des Betreuungspersonals oder dessen Anstellungsbedingungen. Aufsicht und Bewilligung von Kitas und Tagesfamilienorganisationen würden damit zur Kantonsaufgabe. Der Versorgungsauftrag, die Anspruchsprüfung und die Abwicklung der Betreuungsgutscheine bliebe bei den Gemeinden. Schliesslich würde sich der Kanton neu zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen und dafür Beiträge an die Gemeinden ausrichten.


Kritisch äusserte sich bisher die SP Kanton Luzern. Ihr geht der Gegenvorschlag zu wenig weit, insbesondere was die Qualitätssicherung und die finanzielle Entlastung des Mittelstands angeht (vgl. pilatustoday.ch, 03.04.2024).


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