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UN-Kinderrechtsausschuss: Allgemeine Bemerkung zu Kinderrechten mit Bezug zum Klimawandel

Der UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlicht regelmässig Bemerkungen zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Der neuste "General Comment" widmet sich dem Thema "Umwelt" und fordert auch die Schweiz zum Handeln auf.

Foto: Markus Spiske | unsplash.com

Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 nimmt sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes dem Thema "Umwelt" an und gibt rechtliche Hinweise darauf, wie sich dieses Thema - insbesondere der Klimawandel, der Verlust an Biodiversität und die Umweltverschmutzung - auf die Kinderrechte auswirkt.


Die Ausführungen des UN-Kinderrechtsausschusses sind als Leitlinien zu verstehen, die dazu beitragen sollen, das Kinderrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt weltweit umzusetzen - so auch in der Schweiz, die die UN-KRK 1997 ratifiziert hat.


Die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 hält erstmals fest, dass jedes Kind auf der Erde das Recht hat, in einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt zu leben. Daraus leitet der Ausschuss einige wichtige Leitlinien ab:

  • Bei allen umweltbezogenen Gesetzen, Massnahmen und Projekten, Verordnungen, Budget- oder anderen Entscheidungen muss eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Kinderrechte durchgeführt werden.

  • Die Staaten sind nicht nur dafür verantwortlich, die Rechte der Kinder vor unmittelbarem Schaden zu schützen, sondern auch für vorhersehbare Verletzungen der Rechte von Kindern in der Zukunft, die auf Handlungen oder Unterlassungen der Staaten zurückzuführen sind.

  • Staaten können nicht nur für Umweltschäden innerhalb ihrer Grenzen, sondern auch für die Auswirkungen von Umweltschäden und Klimawandel jenseits ihrer Grenzen zur Verantwortung gezogen werden – insbesondere dann, wenn benachteiligte Kinder betroffen sind.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz führte im vierten NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes aus, wo es für die Schweiz noch Handlungsbedarf sieht und fasst diesen in seinem Website-Beitrag (13.10.2023) nochmals zusammen. Insbesondere gehört dazu, die Kinder in umweltpolitische Entscheidungen einzubeziehen und sie diesbezüglich zu bilden und sensibilisieren. Zudem entscheidend ist es, über Daten zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Kinder zu verfügen.



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