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Kinderrechte aus Kindersicht in der Stadt St.Gallen

Forschende der OST - Ostschweizer Fachhochschule haben erstmals 4- bis 8-Jährige aus der Stadt St.Gallen zu ihrer Sicht der Umsetzung der Kinderrechte befragt. Während sich die Kinder in ihren Lebensbereichen insgesamt wohl fühlen, berichten sie auch von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen und können nicht überall umfassend mitbestimmen.


Bild: IFSAR, OST - Ostschweizer Fachhochschule

Die Studie «Kinderrechte aus Kindersicht in der Stadt St.Gallen 2022» des Instituts für Soziale Arbeit und Räume IFSAR untersuchte aus der Sicht von Kindern, inwiefern ihre Rechte in wichtigen Lebensbereichen in der Stadt St.Gallen umgesetzt werden. Dabei standen die Rechte auf Förderung und Wohlbefinden, Schutz und gewaltfreies Aufwachsen sowie Mitsprache und Beteiligung im Zentrum. Die Kinder konnten Fragen zu diesen elementaren Kinderrechten entlang ihrer Lebensbereiche Familie, Schule, Kindergarten oder Krippe, Freizeit und ihrem Wohnort St.Gallen beantworten.


Insgesamt gutes Wohlbefinden, aber Defizite im Bereich Gewalt

Beim Recht auf Förderung und Wohlbefinden zeigt sich insgesamt ein positives Bild. Die Kinder geben mehrheitlich an, dass ihnen die Erwachsenen sowohl in der Familie als auch in Schule, Kindergarten oder in der Kindertagesstätte und in Freizeiteinrichtungen zuhören und dass sie sich ausreichend Zeit für sie nehmen.


Beim Recht auf Schutz und gewaltfreies Aufwachsen zeigt sich in den Ergebnissen ein eher gemischtes Bild. Während Kinder sich insgesamt in Familie, Schule, Kindergarten oder Kita sowie Freizeit und am Wohnort St.Gallen sicher fühlen, weisen die Ergebnisse auch darauf hin, dass nahezu jedes vierte Kind in der Stadt St.Gallen physische und psychische Gewalterfahrungen durch Erwachsene erlebt. Und sogar mehr als jedes zweite von Gleichaltrigen. Zudem berichten deutlich mehr Kinder von Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Alters, als dies in der Kinderrechte-Studie Schweiz und Liechtenstein der Fall war, in der 9- bis 17-Jährige befragt wurden (vgl. News vom 16.06.2021). Neben dem Alter haben die Kinder auch das Aussehen mit 28 Prozent und das Geschlecht mit 22 Prozent als Merkmale genannt, aufgrund derer sie sich schon mal schlecht behandelt gefühlt haben.


Beim Recht auf Mitsprache und Beteiligung zeigt sich insgesamt, dass die

Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren in der Familie die meisten Mitspracherechte haben. Als deutlich geringer erleben die Kinder ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der Stadt St.Gallen und in der Schule.


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