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Kinderrechte in der Schweiz

Anlässlich des dritten Staatenberichtsverfahrens der Schweiz veröffentlichte das Netzwerk Kinderrechte Schweiz anfangs Juni 2021 den NGO-Bericht und den Kinder- und Jugendbericht zuhanden des UN-Ausschusses zum Umsetzungsstand der Kinderrechte in der Schweiz. Die Perspektive der Zivilgesellschaft – dargelegt im NGO-Bericht – zeigt, dass für eine vollständige Realisierung der Kinderrechte in der Schweiz noch viel getan werden muss.


Foto: Anshu A / unsplash

Viele, der in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte befinden sich im kantonalen Kompetenzbereich. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung den Minderjährigen nicht schweizweit gleichermassen gewährleistet, sondern weitgehend abhängig vom Wohnort sind.

In der Schweiz leben rund 260‘000 Kinder an der Armutsgrenze. Diese Kinder sind von materieller Benachteiligung und sozialer Ausgrenzung betroffen und haben grundsätzlich schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen.


Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der frühen Kindheit

In Bezug auf das Recht auf Bildung für Kinder im Vorschulalter weisen die zivilgesellschaftlichen Akteure darauf hin, dass der Zugang zu Angeboten für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder aus sozial benachteiligten oder fremdsprachigen Familien erschwert ist. Gründe hierfür sind die fehlende Verfügbarkeit bedarfsgerechter Unterstützung in kleineren Gemeinden, die schwere Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie die hohen Elterntarife. Die am NGO-Bericht beteiligten Organisationen empfehlen, rechtliche Grundlagen für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) zu schaffen sowie deren Finanzierung sicherzustellen mit dem Ziel, dass bedarfsgerechte Angebote für alle Kinder ab Geburt zugänglich sind. Weiter sind Mindeststandards für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Asylzentren zu definieren, damit auch die besonders schutzbedürftigen Kinder in den Zentren in ihrer frühkindlichen Entwicklung gefördert werden. Unter anderem, damit sich die Kinder bei Beginn der obligatorischen Schulzeit bereits mit der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen können. Als dritte Massnahme in diesem Themenbereich werden die Koordination und Kooperation zwischen den diversen Akteur*innen und Angeboten in den Themenbereichen Armutsprävention, Gesundheitsförderung, Bildung und Integration auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene empfohlen.

Betreffend familienergänzender Kinderbetreuung bemängeln die zivilgesellschaftlichen Organisationen den einseitigen Fokus auf die Quantität, während die Qualität der Betreuung und das Kindeswohl weder Kriterium für die Finanzhilfen des Bundes sind noch für deren Förderung Gelder zur Verfügung gestellt werden.


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