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Update: Nationalrat sagt JA zu Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung

An seiner Sitzung vom 1. März 2023 spricht sich der Nationalrat für eine dauerhafte Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung aus. Mit 107 zu 79 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hiess die grosse Kammer die Vorlage gut. Damit kommt es – Zustimmung des Ständerats vorausgesetzt – zu einem neuen Bundesgesetz mit dem etwas sperrigen Namen "Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG)".

Foto: Franca Pedrazzetti I Parlamentsdienste Bern

Die parlamentarische Initiative 21.403 der nationalrätlichen Bildungskommission (WBK-N), Ausgangspunkt aller Diskussionen um das neue Gesetz, wollte die im Jahr 2024 auslaufende Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Lösung überführen. Ziel der Vorlage ist es, die Eltern finanziell zu entlasten und die Qualität der familienergänzenden und schulergänzenden Kinderbetreuung zu verbessern.


Die befürwortende Mehrheit im Nationalrat argumentierte insbesondere mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Vorlage, so soll diese dem Fachkräftemangel entgegenwirken und zu mehr Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt führen. Eine Minderheit kritisierte die Vorlage hingegen als "einseitige Symbolpolitik". Sie bevorzuge die familienergänzende Kinderbetreuung in Institutionen gegenüber anderen Modellen. Zudem liege die familienergänzende Kinderbetreuung in der Verantwortung der Kantone.


Besonders störten sich einige Ratsmitglieder an den hohen Kosten für die Verbilligung der Betreuungsplätze und forderten einen finanziell tragbaren Kompromiss. Anträge für Kürzungen der Beiträge waren jedoch chancenlos. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) schätzt die Kosten auf rund 710 Millionen CHF pro Jahr. Der Bund soll vier Jahre lang bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernehmen. Danach wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt.


Umstritten war auch der Verpflichtungskredit von 224 Millionen CHF (für vier Jahre), der die Kantone mittels Programmvereinbarungen in der Weiterentwicklung ihrer Betreuungsangebote unterstützen und zu höherer Qualität in der Kinderbetreuung beitragen soll. Dieser Kredit wurde erfreulicherweise trotz kritischer Stimmen ungekürzt genehmigt. Es ist unabdingbar, dass die Angebote von hoher pädagogischer Qualität sind, damit insbesondere die Kinder bestmöglich in ihrer positiven Entwicklung unterstützt werden.


Auch der Geltungsbereich des Gesetzes führte zu Diskussionen. Im Vorfeld an die Nationalratssitzung ist die WBK-N dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat den Geltungsbereich auf das Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe reduziert. Stimmen, die eine weitere Begrenzung des Geltungsbereichs bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit oder eine erneute Erweiterung des Geltungsbereichs von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit forderten, konnten sich nicht durchsetzen.

Die Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer wurde ebenfalls abgelehnt.


Einzig der Antrag, dass finanziellen Beiträge an ein Mindest-Arbeits- oder -Ausbildungspensum der Eltern gebunden werden sollen, konnte sich durchsetzen. Geregelt wird dies in der Verordnung.


Das Geschäft geht nun an den Ständerat, der den Gesetzesentwurf voraussichtlich im Herbst oder Winter 2023 behandeln wird.


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