WBK-N: Kinderbetreuungsgesetz mit zusätzlichen Programmvereinbarungen soll kommen
- Alliance Enfance
- 1. Apr.
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur spricht sich für einen indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative aus und verbessert dabei das Modell des Ständerates. Sie ist für die Programmvereinbarungen und beantragt unter anderem zusätzliche Finanzierungsbereiche sowie mehr Mittel. Die Behandlung im Nationalrat folgt voraussichtlich am 6. Mai.

Die WBK-N hat am 27. und 28. März die parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» beraten (vgl. Medienmitteilung der WBKN, 28.03.2025). Sie nahm das auf dem Familienzulagengesetz basierende Finanzierungsmodell des Ständerates als Grundlage, schlägt in mehreren Punkten aber Verbesserungen vor: Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission, auf die Programmvereinbarungen zurückzukommen, die in der Abstimmung im Ständerat mit Stichentscheid des Ratspräsidenten abgelehnt wurden. Die WBK-N bringt auch einen zusätzlichen Förderbereich ins Spiel, nämlich Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote (bereits vorgeschlagen worden waren die Förderbereiche Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder und für Kinder mit Behinderungen und Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung).
Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, auch Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Programmvereinbarungen zu integrieren. Für diese Programmvereinbarungen beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Darüber hinaus schlägt die WBK-N mit 17 zu 8 Stimmen vor, darauf zu verzichten, die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache zu knüpfen. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen gemäss einer Mehrheit der Kommission bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden können, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.
Eine Bindung der Betreuungszulage an einen Mindestbeschäftigungsgrad und ein Finanzierungsmodell, das ausschliesslich auf Beiträgen des Bundes, der Kantone und der Arbeitgebenden basiert, wurden verworfen.
Zum Vorschlag der WBK-N wurden auch rund 20 Minderheitsanträge eingereicht.
Alliance Enfance freut sich sehr über die Entscheidungen der WBK-N und blickt der Beratung in der Sondersession 2025 im Nationalrat (voraussichtlich am 6. Mai) gespannt entgegen. Gut austarierte Programmvereinbarungen bringen die institutionelle Kinderbetreuung weiter und die Betreuungszulage entlastet die Eltern direkt und unbürokratisch.
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