Finanzielle Beiträge zur Qualitätsentwicklung in der frühen Sprachförderung
- Alliance Enfance
- 14. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Ab 2026 unterstützt der Kanton Solothurn die Qualitätsentwicklung in der frühen Sprachförderung. Beiträge können auch für nationale oder interkantonale Vorhaben gesprochen werden – vorausgesetzt, es besteht ein Bezug zum Kanton Solothurn. Gesuche können bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.

Finanzielle Beiträge zur Qualitätsentwicklung in der frühen Sprachförderung:
Projekte für 2026 beim Kanton Solothurn einreichen
Um die Wirksamkeit der frühen Sprachförderung weiter zu erhöhen, unterstützt der Kanton Solothurn die Qualitätsentwicklung ab 2026 mit finanziellen Beiträgen.
Mit dieser Förderung verfolgt der Kanton vier zentrale Ziele:
die Durchführung der Sprachstanderhebung laufend zu optimieren,
die Bedarfsgerechtigkeit und Zugänglichkeit der Spielgruppen und Kitas stetig zu verbessern,
die Qualität der der Spielgruppen und Kitas kontinuierlich zu fördern sowie
die Vernetzung im Bereich der frühen Sprachförderung zu stärken.
Das Kostendach beträgt jährlich mindestens 50 Rappen pro Einwohner oder Einwohnerin des Kantons. 2026 kann der Kanton insgesamt Beiträge in der Höhe von CHF 150'000 gewähren.
Schwerpunkte 2026
Für das Jahr 2026 wurden folgende inhaltliche Schwerpunkte festgelegt:
Stärkung der Spielgruppen als wichtige Akteure der frühen Sprachförderung
Sensibilisierung für Rollen und Herausforderungen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der frühen Sprachförderung
Die Gesuche können von Bildungseinrichtungen, Einwohnergemeinden, Spielgruppen und Kitas sowie weitere in diesen Zielbereichen tätigen Akteurinnen und Akteuren gestellt werden.
Beiträge für nationale und interkantonale Projekte oder Trägerschaften
Explizit sind auch nationale Trägerschaften, gesamtschweizerische Projekte oder interkantonale Vorhaben im Bereich frühe Sprachförderung angesprochen. Es muss aber ein Bezug zum Kanton Solothurn vorliegen (Details siehe Richtlinie).
Gesuchseinreichung
Gesuche um eine finanzielle Beteiligung an Projekten und Massnahmen zur Qualitätsentwicklung in der frühen Sprachförderung können bis am 30. April für das Folgejahr eingereicht werden.
Das Gesuchsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Gesellschaft und Soziales: so.ch/qualitaet-fsf
Kontakt
Koordinationsstelle Familienfragen
Telefon 032 627 22 85