RK-N: Gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankern
- Alliance Enfance
- 17. Jan.
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Die nationalrätliche Rechtskommission (RK-N) hat am 17. Januar 2025 die Vorlage des Bundesrats diskutiert, die im Zivilgesetzbuch die gewaltfreie Erziehung festschreiben soll und empfiehlt ihrem Rat deutlich deren Annahme.

Der Bundesrat hat im September 2024 die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) (BRG 24.077) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
Die RK-N teilt die Ansicht des Bundesrates, dass eine solche Regelung Signalwirkung entfalten und dazu beitragen könnte, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung in der Schweiz zu fördern. Die Verankerung im Gesetz gebe den Eltern, aber auch Beratungsstellen und Sozialarbeitern, Klarheit und unterstreiche den Einsatz der Schweiz gegen Gewalt in der Erziehung. Deshalb ist die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrats eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 3 Stimmen angenommen. Eine Minderheit spricht sich gegen die Gesetzesänderung aus (vgl. Medienmitteilung RK-N, 17.01.2025) .
Die Behandlung im Nationalrat erfolgt voraussichtlich in der Frühjahrssession (3.-21. März 2025).
Weiterführende Informationen
Bundesrat: Kinder besser vor Gewalt in der Erziehung schützen (News, 13.09.2024)
Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Gewaltfreie Erziehung), 13.09.2024
Die gewaltfreie Erziehung wird nach 25 Jahren im Gesetz verankert (News, 13.01.2023)
RK-S: Kommission möchte "Gewaltfreie Erziehung" im ZGB verankern (News, 08.11.2022)
Nationalrat: Ja zur gewaltfreien Erziehung (News, 01.10.2021)