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Die gewaltfreie Erziehung wird nach 25 Jahren im Gesetz verankert

Mit der Annahme der Motion 19.463 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» von Nationalrätin Buillard-Marbach hat das Parlament ein wichtiges Zeichen gesetzt: Der Bundesrat wurde während der vergangenen Wintersession beauftragt, eine entsprechende Zusatzregelung für das Zivilgesetzbuch auszuarbeiten.


Foto: Sad child from this father and mother arguing / Adobe Stock

Vor rund drei Jahren hat die Mitte-Nationalrätin Christine Buillard-Marbach ihre Motion mit einem klaren Auftrag eingereicht. Mit einem neuen Artikel im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) soll das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung auch in der Schweiz auf Gesetzesstufe verankert werden. Mit diesem Zusatzartikel werden Kinder künftig besser vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt.


Gemäss Bundesverfassung, Art. 11, haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Vor dem Hintergrund, dass jedes zweite Kind in der Schweiz in der Erziehung psychische und/oder physische Gewalt erlebt, bedarf Artikel 11 der Bundesverfassung einer Konkretisierung, und zwar im ZGB. Diese Ergebnisse bestätigte auch die von UNICEF Schweiz und Liechtenstein im Jahr 2021 veröffentlichte Studie «Kinderrechte aus Kinder- und Jugendsicht». Mit der Überweisung dieser Motion wurde diese rechtliche Lücke endlich geschlossen.


Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen haben sich Alliance Enfance, das Netzwerk Kinderrechte und Kinderschutz Schweiz sowohl im Frühling 2022 als auch im Oktober 2022 gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedern an die Kommissionsmitglieder gewandt, um die Wichtigkeit der Verankerung der gewaltfreien Erziehung für das Kindeswohl zu bekräftigen. Dieses Engagement zahl sich nun aus - was der Nationalrat bereits im Jahr 1996 befürwortet hatte und seither abgelehnt wurde, fand endlich auch im Ständerat die nötige Mehrheit.


UN-Konvention für die Rechte des Kindes wird nach 25 Jahren endlich umgesetzt

Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte des Kindes (UN-KRK) 1997 hat sich die

Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Misshandlung durch ihre Eltern oder andere Betreuungspersonen zu schützen sowie entsprechende Präventions- und

Behandlungsprogramme anzubieten. Dazu gehört ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die Schweiz wurde von der Uno bereits zweimal gerügt, weil sie noch keine entsprechenden Schritte unternommen hat.


Mit der Überweisung der Motion von Nationalrätin Christine Buillard-Marbach wird 25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf gewaltfreie Erziehung endlich im Zivilgesetzbuch verankert. Es ist nun am Bundesrat, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.


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