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Evaluation: Wirkungen der Finanzhilfen für Subventionserhöhungen in Kantonen und Gemeinden

Die Studie von INFRAS und evaluanda zeigt, dass die Anreizwirkung der Finanzhilfen des Bundes insgesamt als gering einzustufen ist, die Finanzhilfen aber in den meisten Kantonen eine förderliche Wirkung entfaltet haben. Die jährlichen Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark und diese Unterschiede bleiben auch nach Umsetzung der Subventionserhöhungen gross. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Finanzhilfen können aufgrund des frühen Evaluationszeitpunkts noch nicht abschliessend beurteilt werden.


Foto: LaRel Easter | unsplash.com

Seit dem 1. Juli 2018 leistet der Bund – gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung – finanzielle Beiträge an Kantone und Gemeinden, die ihre Unterstützung ausbauen und damit die Betreuungskosten der Eltern senken. Die Kantone können die Finanzhilfen des Bundes per Gesuch beantragen. Das Programm ist auf fünf Jahre befristet und mit Fördergeldern von insgesamt 180 Mio. Franken ausgestattet.


Mit den Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden will der Bund Anreize schaffen, um eine stärkere Beteiligung der Kantone und Gemeinden an den Drittbetreuungskosten der Eltern zu fördern. Sie sind pro Kanton auf drei Jahre befristet. Die Evaluation untersuchte in erster Linie, ob und wie diese Finanzhilfen wirken. Sie zeigt, dass die Anreizwirkung der Finanzhilfen des Bundes insgesamt als gering einzustufen ist, dass die meisten Kantone also unabhängig von den Geldern des Bundes geplant hatten, die Subventionen zu erhöhen. Sie weist jedoch auch darauf hin, dass die Finanzhilfen in den meisten Kantonen eine förderliche Wirkung entfaltet haben. Beispielsweise wurde die Akzeptanz für kantonale oder kommunale Vorhaben erhöht oder deren Umsetzung beschleunigt. Vereinzelt führten die Finanzhilfen auch zu einer stärkeren Subventionserhöhung als ursprünglich geplant.


Unterschiede zwischen Kantonen werden kaum verringert

Aufgezeigt wird zudem, dass sich die jährlichen Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung von Kanton zu Kanton stark unterscheiden und diese Unterschiede auch nach Umsetzung der Subventionserhöhungen gross bleiben. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Finanzhilfen können aufgrund des frühen Evaluationszeitpunkts noch nicht abschliessend beurteilt werden, insbesondere nicht, was die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote betrifft.


Paradigmenwechsel gefordert

Die Konzeption der Finanzhilfen ist umstritten, viele Befragte fordern einen Paradigmenwechsel

In den Interviews mit 19 Vertretungen von Kantonen mit und ohne Gesuch wurde deren Einschätzung des neuen Finanzhilfeinstruments abgefragt. Kritisiert werden u.a. die Dauer der Finanzhilfen (Befristung auf drei Jahre), der zu knappe Zeitraum des Bundesgesetzes (Umsetzungszeitraum von 5 Jahren) und die mangelnde Planungssicherheit (keine Garantie, dass die Gelder für alle Kantone ausreichen und Unsicherheit, wie viel Geld man letztlich erhält). Am häufigsten wird jedoch der administrative Aufwand für die Eingabe und die Abwicklung des Gesuchs moniert. Dabei wird vor allem auf den grossen Aufwand für die jährlichen Datenerhebungen bei den Gemeinden verwiesen. Viele Kantone wünschen sich ganz grundsätzlich ein einfacheres Instrument mit weniger detaillierten Regelungen und Datenerfordernissen. In den Interviews wie auch im Workshop kam der Wunsch der Kantone für einen grundlegenden Strategiewechsel im Sinne eines Übergangs zu einer permanenten Finanzierung durch den Bund klar zum Ausdruck.


Entsprechend empfehlen die Evaluatorinnen und Evaluatoren, die Rolle des Bundes bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich zu überdenken und die Überführung der Finanzhilfen in eine permanente Bundesfinanzierung zu prüfen.


Dieser Prozess wurde mit der Pa. Iv. 21.403 der WBK-N "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" bereits eingeleitet. Ein Vorentwurf befindet sich noch bis 7. September 2022 in der Vernehmlassung (vgl. News vom 17.05.2022).



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