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Nationalrat: Für Verlängerung der Anstossfinanzierung bis 2024

Mit 138 zu 35 Stimmen bei 15 Enthaltungen hat der Nationalrat am 1. Juni 2022 die parlamentarische Initiative seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024 gutgeheissen. Damit soll der Übergang bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung gesichert werden.

Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Die drei Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen in absehbarer Zeit aus. Die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder («Impulsprogramm») können noch bis am 31. Januar 2023 gewährt werden. Die zusätzlichen Instrumente zur finanziellen Entlastung der Eltern und zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots an die Bedürfnisse der Eltern bleiben noch bis am 30. Juni 2023 in Kraft.


Mit ihrer parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» strebt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Ablösung und Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung an. Weil die Erarbeitung der Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, hat die WBK-N im Januar 2022 die parlamentarische Initiative 22.403 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» eingereicht. Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2024.

Der Nationalrat hat sich als Erstrat für die Vorlage ausgesprochen. Mit 138 zu 35 Stimmen teilt die grosse Kammer somit die Ansicht, dass das Impulsprogramm einen Erfolg darstelle und einem Bedarf entspreche, der insbesondere während der Pandemie gewachsen ist.


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