Der UN-Kinderrechtsausschuss hat an seiner 88. Session im September 2021 die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz überprüft. In seinen Empfehlungen an die Schweiz schlägt er unter anderem Verbesserungen in der frühkindlichen und schulergänzenden Bildung, der Inklusion von Kindern mit Behinderungen, von geflüchteten Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund vor.
Mit den Empfehlungen an die Schweiz schliesst der UN-Kinderrechtsausschuss die dritte Staatenüberprüfung der Schweiz seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im Jahr 1997 ab. Im März 2026 soll die Schweiz ihren siebten Staatenbericht präsentieren und darin auch auf die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen eingehen.
Der UN-Kinderrechtsausschuss betont in seinen «Concluding observations» die Wichtigkeit und gegenseitige Abhängigkeit aller Empfehlungen. Er hebt besonders die Notwendigkeit der Datenerhebung, die Nicht-Diskriminierung, Gewalt an Kindern, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen, von asylsuchenden und migrantischen Kindern sowie den Bereich der Justiz hervor.
Die Umsetzung der Kinderrechte liegt primär in der Verantwortung der Kantone, trotzdem empfiehlt der Ausschuss der Schweiz eine Kinderrechtspolitik und eine Strategie auf nationaler Ebene als Basis für die Massnahmen in den Kantonen.
Empfehlungen in den Bereichen Bildung, Betreuung und Erziehung, Kindesschutz sowie Gesundheit und Integration
Daten: Der Schweiz mangelt es weiterhin an einer standardisierten Datenerhebung zur Überprüfung der UN-KRK. Eine solche sollte gemäss Ausschuss alle Themen der Konvention abdecken, so auch die Situation von Kindern mit Behinderung, von geflüchteten und migrierten Kindern etc.
Qualität der Kinderbetreuung: Der Ausschuss begrüsst die Unterstützung des Ausbaus der familien- und schulergänzenden Betreuung durch den Bund. Gleichzeitig empfiehlt er die Entwicklung nationaler Qualitätsstandards sowie die Etablierung eines Monitorings der Umsetzung dieser Standards.
Nationale Strategie für eine Politik der Frühen Kindheit: Der Ausschuss empfiehlt die umgehende Einführung einer nationalen Strategie zur Stärkung der frühen Förderung. Diese soll auch den Zugang von Kindern in sozioökonomisch benachteiligten Situationen sichern. Auch asylsuchende und migrantische Kinder sollen möglichst integriert werden.
Kinder mit Behinderungen: Der Ausschuss empfiehlt, das Recht auf inklusive Bildung weiter zu stärken, insbesondere in der frühkindlichen und der schulergänzenden Bildung und Betreuung.
Gesundheit: Der Ausschuss empfiehlt, weiterhin einen gesunden Lebensstil von Kindern zu fördern, den Zugang zur pädiatrischen Versorgung (v.a. für Kinder in benachteiligten Situationen) zu sichern und das Stillen zu fördern. Er empfiehlt zudem weitere Finanzen und Ressourcen in die Förderung der psychischen Gesundheit zu investieren.
Gewalt: Der Ausschuss ist besorgt, dass immer noch kein explizites Verbot von körperlicher Gewalt an Kindern im Zivilgesetzbuch (ZGB) festgehalten ist (vgl. dazu News vom 30.09.2021).
Weitere Informationen:
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz gibt einen guten Überblick über die gesamten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz.
Committee on the Rights of the Child: Concluding observation on the combined fifth and sixth periodic reports of Switzerland (27. September 2021)
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