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Leitfaden: Kindesvertretung in Verfahren der KESB

Ein neuer Leitfaden der Berner Fachhochschule BFH soll die Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen in Kindesschutzverfahren stärken. Der Leitfaden "Kindesvertretung in Verfahren der KESB" bietet Fachpersonen konkrete Empfehlungen zur Rollenklärung, zur Zusammenarbeit und zum Einbezug des Kindes.


Kind vor Wandtafel mit gemalter Hantel

Eine wichtige Rolle in Entscheidungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) spielen Kinderwanwält:innen bzw. Kindesvertreter:innen. Sie haben die Aufgabe, den Willen des Kindes zu vertreten und seine Rechte zu wahren, wobei sie auch das objektive Kindeswohl im Blick behalten. Die zugrundeliegende Studie der BFH zeigt, dass sich Jugendliche durch die Kindesvertretung gehört und ernst genommen fühlen. Sie erhalten dank ihr emotionale Unterstützung und Sicherheit im Verfahren, was ihr Selbstwirksamkeitserleben stärkt.


Der Leitfaden betont die Bedeutung der kindgerechten Partizipation im Kindesschutzverfahren. Kinder sollten umfassend informiert und in Entscheidungen einbezogen werden.


Der neue Leitfaden entstand aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts Besserer Kindesschutz durch kindfokussierte Zusammenarbeit im KESB-Verfahren. Dieses Projekt wurde von der Paul-Schiller-Stiftung und der BFH finanziert. Es untersuchte Kindesschutzfälle mit eingesetzter Kindesvertretung in fünf Kantonen. Dabei führten die Forschenden Interviews mit Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 22 Jahren, die zum Zeitpunkt des Verfahrens zwischen 9 und 16 Jahre alt waren. Die Publikation mit den vollständigen Studienergebnissen erscheint 2025.


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