top of page

Ständerat: Für Verlängerung der Anstossfinanzierung bis 2026

Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 verlängert werden. Das hat der Ständerat am 04.06.2024 mit 25 zu 14 Stimmen beschlossen. Die Verlängerung soll der Überbrückung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) dienen, das sich derzeit in der ständerätlichen Bildungskommission (WBK-S) sowie in der Vernehmlassung befindet.

Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Eine Minderheit des Rates wollte die Verlängerung der Anschubfinanzierung ablehnen, weil es sich nach 21 Jahren nicht mehr um einen Anschub, sondern um einen Dauerbetrieb handle.

Der Ständerat sagte mit der Verlängerung auch Ja zum Antrag, für die Verlängerung den Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken aufzustocken und weitere 10 Millionen Franken aus bewilligten Mitteln zu transferieren. So hatte es der Bundesrat vorgeschlagen. Gemeint ist das als Übergangslösung, bis die Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» vom Parlament beschlossen ist und in Kraft treten kann. Das Geschäft befindet sich derzeit in der WBK-S, die eine erneute Vernehmlassung zu ihrem Alternativvorschlag der Finanzierung über Betreuungszulagen veranlasst hat (vgl. Haltung von Alliance Enfance zur Vorlage, 19.04.2024).


Das Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder trug bis Ende 2023 zur Schaffung von über 76'000 neuen Betreuungsplätzen bei. Als nächstes ist der Nationalrat am Zug. Seine zuständige Kommission (WBK-N) befürwortet die Verlängerung, und auch der Bundesrat ist damit einverstanden (vgl. SDA-Meldung, 04.06.2024).


Weiterführende Informationen

bottom of page