Alliance Enfance begrüsst es ausserordentlich, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die laufende Anstossfinanzierung für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in ein neues Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) überführen möchte. Gleichzeitig setzt sich der Verein für eine bessere Balance zwischen den beiden Kernzielen – Senkung der Elternbeiträge und Stärkung der Chancengerechtigkeit – ein. Insbesondere fordert Alliance Enfance in seiner Vernehmlassungsantwort eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Gesetz.
Alliance Enfance begrüsst den Gesetzesentwurf der WBK-N insbesondere, weil die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und die Politik der frühen Förderung so einen dauerhaften Platz in der Gesetzgebung auf Bundesebene erhalten und weil die Vorlage als Kernziele sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung als auch die Verbesserung der Chancengerechtigkeit der Kinder verfolgt.
Alliance Enfance begrüsst zudem, dass in der aktuellen Vorlage das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt wird, der Bund aber über Programmvereinbarungen die Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung sowie den Massnahmen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung unterstützen kann. Das Instrument der Programmvereinbarungen lässt den Kantonen genügend Gestaltungsspielraum, in der Umsetzung auf diejenigen Massnahmen zu fokussieren, die der Ausgangslage und dem Bedarf im jeweiligen Kanton am besten entsprechen.
Ein quantitativ ausreichendes, qualitativ hochstehendes, chancengerechtes und für die Eltern bezahlbares Angebot im Frühbereich bedarf einer umfassenden Politik der familien- und schulergänzenden Betreuung und der frühen Kindheit. Um eine nachhaltige Wirkung zu entfalten, braucht es entsprechende Investitionen auf allen föderalen Ebenen. In diesem Sinne ist die dauerhafte Verankerung des Themas auf Bundesebene in Verbindung mit der Verbesserung der Qualität des Angebots im Sinne der zu erwartenden Empfehlungen von SODK und EDK sehr zu begrüssen.
Alliance Enfance bedauert hingegen, dass der Qualität der Angebote im Bundesgesetz zu wenig Platz eingeräumt wird. Was sich auch in den viel zu geringen Finanzmitteln für die Programmvereinbarungen gemäss Bundesbeschluss von 160 Millionen Franken für vier Jahre niederschlägt. So kann das eine der beiden Kernziele, die Verbesserung der Chancengerechtigkeit der Kinder, nicht erreicht werden. Alliance Enfance fordert hier mindestens gleich viele Ressourcen (also gemäss aktuellem Entwurf jährlich gut 500 Mio. Franken) wie für den Bereich der Elternbeitragsreduktionen.
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