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Kinder mit Behinderung in der Kita: Wer zahlt die Mehrkosten?

Procap fordert schweizweiten Zugang zu familienergänzender Betreuung für Kinder mit Behinderungen. Wer soll die Mehrkosten bezahlen? Ein Kurzgutachten liefert Antworten.


Foto: Procap/Manuela Daboussi

Die schweizweite Analyse von Procap Schweiz zur familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter zeigte, dass es vielerorts an entsprechenden Angeboten mangelt.


Oftmals scheitert die inklusive Betreuung an der fehlenden Finanzierung der Mehrkosten. Diese sind für betroffene Eltern untragbar hoch und führen dazu, dass ein Elternteil die Arbeitstätigkeit aufgeben oder stark reduzieren muss.


Werden die Kosten aber von den Gemeinwesen übernommen, wie dies in fünf Schweizer Kantonen und einer Stadt der Fall ist und wie dies Procap Schweiz fordert, so zahlt sich das für die öffentliche Hand aus, da spätere Kosten eingespart werden können.


Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Ein von Procap in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Mehrkosten beim Kita-Besuch von den Gemeinwesen bezahlt werden müssen, wenn die zuständige kantonale Stelle die externe Betreuung als sonderpädagogische Massnahme anordnet. Wenn es bei der Betreuung aber um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, unterscheidet sich die Situation von Ort zu Ort.


Viele Gemeinwesen kennen den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Subventionierung der familienergänzenden Betreuung: gemäss Gutachten ist der behinderungsbedingte Mehraufwand in diesen Fällen öffentlich zu finanzieren, sodass Eltern mit identischen wirtschaftlichen Verhältnissen gleich viel bezahlen - unabhängig davon, ob ihr Kind eine Behinderung hat.


Procap wird sich auf kantonaler und nationaler Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass Kinder mit Behinderungen schweizweit einen diskriminierungsfreien Zugang zu Kindertagesstätten haben.


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