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Bund publiziert ersten Monitoringbericht zur Armut in der Schweiz

  • Autorenbild: Alliance Enfance
    Alliance Enfance
  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Rund 8 Prozent der Menschen in der Schweiz kommen mit ihrem Einkommen nicht auf das Existenzminimum. Somit konnte das Ziel, die Armut im Land zu reduzieren, bisher nicht erreicht werden. Dies hält der erste Bericht des nationalen Armutsmonitorings fest.


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Das Monitoring analysiert die Armutslage mit statistischen Kennzahlen und trägt das aktuelle Wissen aus Forschung, Statistik und Verwaltung zusammen. Damit liegt erstmals ein breit abgestütztes und thematisch umfassendes Referenzwerk zur Armut in der Schweiz vor. Gleichzeitig gibt der Bericht auch Menschen mit Armutserfahrung eine Stimme: Sie kommen in mehreren Porträts zu Wort, die den statistischen Kennzahlen vorangestellt sind.


Verhältnismässig oft von Einkommensarmut betroffen sind Nichterwerbstätige, Alleinerziehende, kinderreiche Paarhaushalte, Alleinlebende, Menschen mit geringer Bildung sowie Ausländerinnen und Ausländer. Individuelle Merkmale erklären Armut allerdings nicht vollständig. Strukturelle Rahmenbedingungen prägen die Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten dieser Personen entscheidend mit. Dazu gehören etwa die Ausgestaltung des Bildungssystems, der familienergänzenden Kinderbetreuung oder der Existenzsicherung, aber auch Voraussetzungen des Arbeitsmarktes.


Armut ist nicht allein eine Frage des Geldes. Belastungen in anderen Lebensbereichen können finanzielle Notlagen verfestigen. Deshalb untersucht das Monitoring Armut aus einer mehrdimensionalen Perspektive. Neben den finanziellen Verhältnissen werden sechs Bereiche berücksichtigt: Gesundheit, Bildung, Erwerbsarbeit, Wohnen, soziale Beziehungen und politische Teilhabe.


Der Bericht wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Statistik, den Kantonen, Gemeinden, der Forschung und Organisationen der Zivilgesellschaft erstellt. Der zweite Bericht ist für Ende 2030 geplant.


Quelle: Medienmitteilung BSV, 26.11.2025


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