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Parlament: Rückschau auf die Herbstsession 2023

In der Herbstsession der Eidgenössischen Räte vom 11. bis 29. September 2023 waren Kinder und ihre Anliegen nur am Rande ein Thema. Wir geben einen Überblick über die behandelten Geschäfte und neu eingereichte Vorstösse.

Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Die Behandlung der Vorlage des Nationalrates zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG, hervorgegangen aus der Pa. Iv. WBK-N 21.403) fand nicht wie einmal geplant in der Herbstsession statt (vgl. News vom 28.08.2023). Hier geht es also frühestens in der Wintersession 2023 weiter. Alliance Enfance setzt sich im Ständerat und seinen vorberatenden Kommissionen für das ausgewogene Modell des Nationalrats ein.


Der Nationalrat hat sich in der Herbstsession unter anderem mit folgenden Vorstössen beschäftigt:


Im Ständerat wurden folgende Vorlagen behandelt:


Eine ganze Serie von Vorstössen (19.311, 20.313, 20.323, 21.311) beschäftigte sich mit dem Politisieren während dem Mutterschaftsurlaub. Sie wurden gemeinsam behandelt und in der Schlussabstimmung von National- und Ständerat angenommen. Damit können gewählte Parlamentarier*innen auf allen Ebenen künftig auch während dem Mutterschaftsurlaub ihren politischen Mandaten nachgehen, ohne auf die Mutterschaftsentschädigung verzichten zu müssen.


Neu eingereichte Vorstösse


Jahresziele 2024 des Bundesrates

Der Bundesrat hat den beiden Räten zudem seine Jahresziele 2024 präsentiert. Verschiedene Ziele haben einen Bezug zu den Bereichen "Bildung, Betreuung und Erziehung", "Gesundheit" und "Kindesschutz". So ist beispielsweise die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB (vgl. News 08.11.2022) Teil von Ziel 10, wonach die Schweiz die Gleichstellung, die Inklusion und die Chancengleichheit fördert. Ebenso wird für 2024 auch mit der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zum neuen UKibeG gerechnet und der Bundesrat will im ersten Halbjahr 2024 die revidierte Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) verabschieden. Damit würde ein nationales Kinderrechtsinstitut geschaffen. Auch der Fachkräftemangel, von dem die familien- und schulergänzende Bildung und Betreuung besonders stark betroffen ist, ist Gegenstand verschiedener Ziele und Gesetzgebungsprozesse. Ziel 4 zu Bildung, Forschung und Innovation ist diesbezüglich beispielsweise wegen der geplanten Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung ebenfalls relevant.

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