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WBK-S: Bund soll sich stärker für Politik der frühen Kindheit einsetzen

Die Bildungskommission des Ständerats (WBK-S) hat der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichten Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» Folge gegeben.


Bundeshaus Südfassade im Frühling. Foto: Parlamentsdienste, parlament.ch
Foto: Parlamentsdienste, parlament.ch

Die Parlamentarische Initiative 21.403 der WBK-N verlangt, die derzeit geltende befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung durch eine dauerhafte und den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten angepasste Lösung zu ersetzen.


Mit der Initiative soll die finanzielle Belastung von Eltern verringert, die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert und die frühkindliche Bildung verbessert werden. Die WBK-S ist der Auffassung, dass die Unterstützungsmassnahmen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung überarbeitet werden müssen, da die Bedingungen von Kanton zu Kanton stark variieren. Auch der Bundesrat stellt in seinem in Erfüllung der Postulate 19.3417 und 19.3262 verfassten Bericht «Strategie zur Stärkung der frühen Förderung», von dem die Kommission Kenntnis genommen hat, Mängel in diesen Bereich fest (vgl. Website-Beitrag mit Stellungnahme von Alliance Enfance, 04.02.2021).


Ein wichtiger Schritt - Alliance Enfance bleibt am Ball

Die Kommission hat deshalb mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative der WBK-N Folge zu geben. Das Co-Präsidium von Alliance Enfance mit Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider und Nationalrat Philipp Kutter hat massgeblich zu diesem Erfolg beigetragen und wird sich auch künftig für eine Umsetzung der Parlamentarischen Initiative zum Wohle der Kinder einsetzen. Nach dem positiven Entscheid der ständerätlichen Kommission kann nun die WBK-N einen konkreten Gesetzesentwurf ausarbeiten. Alliance Enfance wird das Geschäft selbstverständlich weiterverfolgen und sich bei Gelegenheit wieder einbringen.


Standesinitiative abgelehnt

Die Kommission hat zudem die vom Kanton Genf eingereichte Initiative 20.308 («Für eine konsequente Bundespolitik im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung») behandelt, die verlangt, die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betreuung von Kindern im Vorschulalter in der Bundesverfassung zu verankern. Nach der Anhörung eines Vertreters des Genfer Grossen Rates hat die WBK-S mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben, da die Initiativanliegen in ihren Augen besser über die Initiative 21.403 der WBK-N erfüllt werden können als durch die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels.


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