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13 Empfehlungen als Orientierungsrahmen für eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung

Eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung ist wichtig für die Förderung und den Schutz des Kindswohls. Mit den aktualisierten Empfehlungen kommt man diesem Ziel in der Schweiz einen Schritt weiter. Kritisiert wird, dass sie ohne verpflichtende Konsequenzen für die Kantone formuliert wurden; sie dienen lediglich als Orientierungsrahmen.


Foto: Kinder / Adobe Stock

Aktuell werden in der Schweiz rund zwei Drittel der Kinder auch ausserhalb der Kernfamilie betreut. Über die Hälfte davon besuchen eine Kindertagesstätte, eine schulergänzende Einrichtung oder eine Tagesfamilie. Bis anhin gibt es in der Schweiz jedoch keine einheitlichen Qualitätsvorgaben. Dieser Befund wurde in einem Bericht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen (SODK) von 2020 zur Situation der Kinderbetreuung in den Kantonen publiziert. Eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung ist wichtig für die Förderung der anvertrauten Kinder, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt damit zur Gleichstellung bei. Diese Erkenntnis führte die SODK sowie die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) dazu, gemeinsam Empfehlungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu erarbeiten und verabschieden.


Mit den vorliegenden Empfehlungen werden die bisherigen Empfehlungen der SODK aktualisiert und präzisiert. Zusätzlich umfasst deren Geltungsbereich neben der familienergänzenden Betreuung im Frühbereich neu auch die schulergänzende Kinderbetreuung.

Zwar definieren die allermeisten Kantone im Rahmen ihrer Bewilligungs- und Aufsichtspflicht bereits heute qualitative Kriterien, so wird beispielsweise ein pädagogisches Konzept verlangt. Doch oft existieren keine Vorgaben über den Inhalt dieser Konzepte und sie werden auch kaum je auf ihre Wirkung überprüft. Hier setzen die aktualisierten Empfehlungen beispielsweise an: Sie halten fest, welche Elemente ein pädagogisches Konzept abdecken soll. Weiter enthalten sie Empfehlungen zur Anzahl Betreuungspersonen pro Kindergruppe, zur Ausbildung des Personals sowie zum Qualitätsmanagement.



13 Empfehlungen dienen als Orientierungsrahmen für die Kantone

Der Bericht enthält insgesamt 13 Empfehlungen zu Aspekten der Qualität und zur Finanzierung.

Qualität wird dabei als Zusammenspiel zwischen folgenden fünf Bereichen verstanden: Ausbildung, Betreuungsschlüssel, pädagogisches Konzept, Qualitätsmanagement und Infrastruktur.

Hierbei wird nicht das Ziel verfolgt, allen Kantonen in jedem Teilbereich dieselben Werte aufzuerlegen, vielmehr wird eine Bandbreite definiert. Diese Idee ist vergleichbar mit einem Spider-Diagramm: Kantone mit einer grossen Fläche sind gut unterwegs, solche mit einer kleinen haben noch Entwicklungsbedarf. Ergänzt werden sie durch Empfehlungen von Finanzierungsstandards.


Die verabschiedeten Empfehlungen dienen sowohl der fachlichen wie auch der politischen Ebene als Orientierungsrahmen und unterstützen die zuständigen Stellen in den Kantonen und Gemeinden bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer Angebote, Grundlagen und spezifischen Prozesse. Sie sind eng verknüpft mit der parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Bildungskommission «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» und könnten als Referenzgrundlage für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative in den Kantonen dienen.


Nach Beratungen in den jeweiligen Vorständen und Plenarversammlungen wurden die Empfehlungen am 11. November 2022 durch die SODK respektive am 28. Oktober 2022 durch die EDK zuhanden der Kantone verabschiedet. Ein regelmässiges Monitoring soll aufzeigen, wie die Empfehlungen in den Kantonen umgesetzt werden, dies im Sinne eines Berichts mit informativem Charakter.


Reaktionen auf die Empfehlungen von kibesuisse

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) hat in einer Medienmitteilung vom 22. November 2022 auf die neue Version der Empfehlungen der SODK und EDK reagiert. Einige Forderungen von kibesuisse wurden aufgenommen: So steht beispielswiese ausdrücklich in den Empfehlungen, dass Praktikant:innen nicht zum Betreuungsschlüssel gezählt werden sollen. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass sich die Empfehlungen weitgehend auf eine Beschreibung des Ist-Zustands beschränken.


Nach der langen Wartezeit hätten sich die Expert:innen den Mut gewünscht, mit einem visionären Orientierungsdokument die Qualitätsentwicklung in der familienergänzenden Bildung und Betreuung voranzutreiben. Statt das absolute Minimum hätte sich der Verband ein Papier gewünscht, das die Latte in der Qualitätsentwicklung höher setzt und nicht bloss den vielerorts bereits erreichten Status quo festhält. Kibesuisse hätte es zudem bevorzugt, mit fixen Werten statt mit Bandbreiten zu arbeiten. Es sei weder zielführend noch glaubwürdig, im Hinblick auf den Betreuungsschlüssel mit föderalistischen Unterschieden zu argumentieren. Das Bedürfnis eines Säuglings in Neuenburg sei nicht anders als dasjenige eines Gleichaltrigen in Solothurn oder im Tessin, kommentiert der Verband die Arbeit mit den Bandbreiten in seiner Medienmitteilung.



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