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Bilanz zum Impulsprogramm für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder

Auch im Jahr 2021 zieht das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Bilanz zu den gewährten Anstossfinanzierungen. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) vor 18 Jahren hat der Bund durch die Bewilligung von insgesamt 3'601 Gesuchen, die Schaffung von 65'329 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder mit CHF 408 Millionen unterstützt. Weitere 220 Gesuche, mit denen im Zeitraum von 2019 bis März 2021 weitere 5’200 Betreuungsplätze gefördert werden sollen, werden derzeit noch bearbeitet.

Zwei Kinder draussen am Spielen
Foto: Markus Spiske / unsplash

Bilanz nach 18 Jahren: 38’021 neue Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und 27’308 in Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung

Der Vergleich der Anzahl neu geschaffener Betreuungsplätze nach Eröffnungsjahr zeigt, dass im Jahr 2020 letztlich 439 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen wurden, 363 davon in Kindertagesstätten. Gut ein Drittel davon sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 15 Jahren wurden in den Kantonen Basel-Stadt, Neuenburg, Waadt, Zürich und Zug am meisten Plätze geschaffen. Die Gesuche stammen grösstenteils von privaten Trägern (72%).


Daten zu den unterstützten Kindertagesstätten

Die Auswertung der Betriebsdaten der geförderten Kindertagesstätten zeigt, dass 91% der betreuten Kinder nicht älter als 4 Jahre sind. 57% gehören der Altersgruppe der zwei bis vier Jährigen an. Gut ein Drittel der Kinder (35%) werden wöchentlich zwei Tage in Kindertagesstätten familienergänzend betreut. In Bezug auf das Betreuungspersonal zeigt sich, dass fast die Hälfte der angestellten Personen (noch) über keine Fachausbildung verfügt. Rund ein Drittel der Stellenprozente ist mit Personen in Ausbildung oder Praktikant*innen besetzt. Fast zwei Drittel der geförderten Kindertagesstätten wenden einkommensabhängige Tarife an.


Befristung oder Verstetigung?

Aufgrund des andauernden Bedarfs an Betreuungsplätzen wurde das Impulsprogramm im September 2018 durch die eidgenössischen Räte bereits zum dritten Mal bis 31. Januar 2023 verlängert. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.403 fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, das zeitlich befristete Impulsprogramm in eine stetige Unterstützung zu überführen mit dem Ziel, schweizweit die frühkindliche Bildung zu verbessern und die Elternbeiträge zu vergünstigen.


Weitere Informationen:

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