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Gewalt an Kindern in der Schweiz: Bundesratsbericht zur Datenlage

Der Bundesrat hat einen Bericht zur Datenlage zu Gewalt an Kindern veröffentlicht und konstatiert, dass diese stark fragmentiert ist und dass eine nationale Statistik einer umfassenden rechtlichen Grundlage bedürfte.

Foto: Chris Liverani | unsplash.com

Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 15.09.2023 zur Beantwortung des Postulates 19.3119 von Yvonne Feri fest, dass die Zuständigkeit im Bereich des Kindesschutzes und damit auch der Datenerfassung bei den Gemeinden und Kantonen liege und dass zudem viele verschiedene Stellen involviert seien (z. B. KESB, Opferberatungsstellen, aber auch Strafverfolgung und Kinder- und Jugendhilfestellen etc.). Daraus ergäbe sich die stark fragmentierte Datenlage bezüglich Gewalt an Kindern in der Schweiz.


Der Bund könnte Daten zu Gewalt an Kindern auf gesamtschweizerischer Ebene zusammenführen. Die Voraussetzung wäre, dass diese Daten in allen Kantonen gestützt auf gemeinsame Begriffsdefinitionen und nach denselben Vorgaben gesammelt, und dem Bund zeitlich abgestimmt und digital via ein einheitliches Instrument geliefert würden. Hierfür fehlt jedoch die umfassende rechtliche Grundlage, welche die Kantone zur Lieferung solcher Daten an den Bund verpflichtet (vgl. Medienmitteilung, 15.09.2023).


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz macht sich u.a. mit einem Positionspapier stark für eine lückenlose Datenerhebung zur Situation gewaltbetroffener Kinder und Jugendlichen und einer Harmonisierung der Erhebungsmethoden zu Kinderschutzanliegen (vgl. News vom 20.10.2023).


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